Der Vorstand

Aus der Satzung  


Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • die / der Vorsitzende
  • die zwei stellvertretenden Vorsitzenden
  • die / der SchatzmeisterIn
  • die / der Beisitzer.

 

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und aussergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Für das Gründungsjahr wird die Amtszeit auf ein Jahr beschränkt. Die jeweils amtierenden Vorsitzenden bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre NachfolgerInnen gewählt sind. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, kann die Mitgliederversammlung für die restliche Amtsdauer eine/n NachfolgerIn wählen.

 

Die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins obliegt dem Vorstand.

Die Vorstandssitzungen finden monatlich und nach Bedarf statt. Die Einladungen zur Vorstandssitzung erfolgt durch die / den Vorsitzenden schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist von zehn Tagen. Es gilt das Datum des Poststempels. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.